Komplett mit Steinstrukturpappe. Zur Verlängerung des Bahnsteiges Art. 11 376.
Bei Gleisen mit Bettung, Höhe durch Unterbau ausgleichen.
Gleismittenabstand 108 mm
2 Stück
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Komplett mit Steinstrukturpappe. Zur Verlängerung des Bahnsteiges Art. 11 376.
Bei Gleisen mit Bettung, Höhe durch Unterbau ausgleichen.
Gleismittenabstand 108 mm
2 Stück